Reise- und Zahlungsbedingungen

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) von Sunway Reisen erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen. Sie finden mithin sowohl Anwendung auf:

• Pauschalreiseverträge
Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartements und Ferienhäusern
• Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. Linienflug) oder Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung sowie
• Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten und Eintrittsgelder

Sollten einzelne Regelungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen nur auf Pauschalreisen bzw. nur auf touristische Einzelleistungen Anwendung
finden, werden Sie darauf an der entsprechenden Stelle hingewiesen.

1. Abschluss des Vertrages
(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Sunway Reisen verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an.
(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von Sunway Reisen über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (persönlich oder unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Sunway Reisen zustande.
(3) Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von Sunway Reisen schriftlich bestätigt werden.

2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf dem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten:
Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen
Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.

3. Insolvenzsicherung für Pauschalreisen / Bezahlung von Pauschalreisen sowie Einzelleistungen/ Rücktritt bei Zahlungsverzug
(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung
 (R+V Allgemeine Versicherung AG,
  Raiffeisenplatz 1,
  65189 Wiesbaden
  Telefon: +49 611 533-5859
  Telefax: +49 611 533-4500) 
für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.
(2) Zahlungen auf die gebuchte Pauschalreise bzw. Einzelleistung(en) sind durch Sie wie folgt zu leisten:
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bzw. bei Pauschalreisen mit Linienflügen in Höhe von 40% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Sunway Reisen behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Prämien für von Ihnen über Sunway Reisen gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 17) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich Sunway Reisen ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
b) Zahlungen sind von Ihnen direkt an Sunway Reisen, an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Bei Zahlung an Sunway Reisen ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei Sunway Reisen. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.
(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich Sunway Reisen nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 10 (2) in Verbindung mit den am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

4. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von Sunway Reisen bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung sowie aus der Darstellung auf der veranstaltereigenen Website im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von Sunway Reisen. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für Sunway Reisen nicht verbindlich.
(2) Sunway Reisen behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von Sunway Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird Sunway Reisen nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Sunway Reisen wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn, unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund, auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.
(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4 (2)) oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Sunway Reisen gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit Sunway Reisen in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. Reagieren Sie gegenüber Sunway Reisen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
(4) Hatte Sunway Reisen für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet.
(5) Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung von Sunway Reisen nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

5. Beförderungsleistungen
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen als auch bei Nur-Flug-Leistungen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 4 (2).

6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Sunway Reisen wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten. Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten, zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Sunway Reisen unzureichend oder falsch informiert hat. Sunway Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie, die Reisenden, Sunway Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,dass Sunway Reisen eigene Pflichten verletzt hat.

7. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens
Soweit Sunway Reisen die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben hat, behält sich Sunway Reisen vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten. Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird Sunway Reisen unverzüglich von Ihnen auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten.Sunway Reisen behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen
Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von Sunway Reisen durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner, ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Sunway Reisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Sunway Reisen kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende, Sunway Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die Sunway Reisen (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet Sunway Reisen ein Bearbeitungsentgelt von € 30.-.

9. Umbuchung / Namenskorrektur
(1) Auf Ihren Wunsch nimmt Sunway Reisen bei Pauschalreisen oder auch Einzelleistungen, soweit nachfolgend nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei Einzelleistungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 30 pro Person an. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 10(2) berechnet. Die Umbuchung ist für Pauschalreisen mit Linienflügen, für Kreuzfahrten, für Linienflüge, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, für sonstige touristische Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets sowie für Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Sunway Reisen Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. 
(2) Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass Sunway Reisen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur oder Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden weiterbelastet. 

10. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung
(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber Sunway Reisen zu erklären. Bei einem Rücktritt hat Sunway Reisen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von Sunway Reisen zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Sunway Reisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Pauschalreisen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei touristischen Einzelleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
(2) Sunway Reisen macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters Sunway Reisen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen zu Ziffer 10 (2) bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.
(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Sunway Reisen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Sunway Reisen bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich Sunway Reisen in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an Sunway Reisen erstattet werden, wird Sunway Reisen diese auch an Sie erstatten. 

11. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist Sunway Reisen hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Sunway Reisen  weist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften hin. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert Sunway Reisen Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird Sunway Reisen sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

12. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung
(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender vom Reiseveranstalter Sunway Reisen Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen
werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber Sunway Reisen geltend machen können.
(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern Sunway Reisen eine vom Reisenden
bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Sunway Reisen verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber Sunway Reisen geltend
gemacht werden. Schriftform wird empfohlen.

13. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Sunway Reisen ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

14. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Sunway Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

16. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.

17. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Sunway Reisen empfieht den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit Sunway Reisen Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. 

18. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Reiseveranstalter Sunway Reisen zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Sunway Reisen hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. 

19. Ihr Vertragspartner:
Sunway Reisen
Straße der Einheit 60,
14548 Schwielowsee, Deutschland
Telefon: +49 (0)33209 72825
E-Mail: sunway-reisen@online.de

zu Ziffer 10 (2):
Entschädigungssätze für Reiseleistungen von Sunway Reisen
Die unter Ziffer 10 (2) genannten Entschädigungssätze für Pauschalreisen, touristische Einzelleistungen sowie sonstige touristische Einzelleistungen geben wir wie folgt bekannt.

A. Individuelle Entschädigungssätze
Gesonderte, von den folgend genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseleistung(en) ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung / Rechnung aufgeführt sind.

B. Entschädigungssätze für Pauschalreiseleistungen
B.1. Alle Pauschalreiseleistungen, für die die folgenden Absätze B.2. und B.3. keine Anwendung finden:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 9. – 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
B.2. Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem Linienflug:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn                                40%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn                               55%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn                               65%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn                               70%
ab 9. – 4. Tag vor Reisebeginn                                   80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt         90%
 des Reisepreises.

C. Entschädigungssätze für touristische Einzelleistung(en)
C.1. Unterbringungs- und Beherbergungs-Einzelleistung(en) wie „Nur-Hotel“, „Nur-Ferienhaus“, „Nur-Ferienappartement“ sowie Tagesausflüge mit und ohne Reiseleitung:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn                                 25%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn                                 30%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn                                 45%
ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn                                 60%
ab 9. - 4. Tag vor Reisebeginn                                     80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt          85%
des Reisepreises.
C.2. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („NurFlug“) als Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von Sunway Reisen mitgeteilt.

D. Entschädigungssätze für sonstige touristische Einzelleistung(en):
Konzert-, Opern-, Theater-, Musicalkarten, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Wellnesspakete:
Diese Reiseleistungen unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich vielmehr nach den gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Werts der von Sunway Reisen ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Sunway Reisen durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. 
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